„Wir wissen nicht, wo wir stehen“
Ohne Audit fehlt die Grundlage, um Aufwand und Risiko einzuschätzen.
Barrierefreiheit ist seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) für viele Angebote Pflicht. Wir machen sie zur Selbstverständlichkeit.
Wir prüfen, wo Ihre digitalen Angebote Menschen mit Einschränkungen ausschließen, beheben diese Hürden und schulen Ihr Team, damit Barrierefreiheit dauerhaft erhalten bleibt.
Was das BFSG für Sie konkret bedeutet und wo Ihr Angebot heute steht, unverbindlich und ohne Vorarbeit Ihrerseits.
Bestehende Websites und Anwendungen werden Schritt für Schritt WCAG-konform nachgerüstet.
Neue Projekte planen wir von Anfang an barrierefrei, statt Barrierefreiheit nachträglich anzuflicken.
Redaktion und Entwicklung lernen, wie barrierefreie Inhalte und Komponenten dauerhaft entstehen.
Ohne Audit fehlt die Grundlage, um Aufwand und Risiko einzuschätzen.
Ein fokussiertes Audit priorisiert die kritischsten Hürden zuerst.
Wir ordnen Ihr Angebot in die Anforderungen des BFSG ein, ohne Rechtsberatung zu ersetzen.
Vom unverbindlichen Gespräch bis zur Begleitung einer Zertifizierung, ohne Preisnennung, da der Aufwand vom Umfang Ihres Angebots abhängt.
Ein kostenloses, unverbindliches Gespräch als Einstieg.
Eine strukturierte Prüfung Ihres digitalen Angebots gegen die WCAG-Kriterien.
Das Audit ergänzt um die Umsetzung der empfohlenen Maßnahmen durch unser Team.
Zielgruppentests und Unterstützung bei der Zertifizierung Ihres Angebots.
Schildern Sie uns Ihre Ausgangslage. Wir melden uns mit einer ersten Einschätzung.
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites, Portale und Anwendungen auch von Menschen mit Seh-, Hör-, motorischen oder kognitiven Einschränkungen ohne fremde Hilfe genutzt werden können, etwa mit Screenreadern oder reiner Tastaturbedienung.
Barrierefreiheit erschließt eine größere Zielgruppe, verbessert die Nutzbarkeit für alle und ist für viele Angebote inzwischen gesetzlich vorgeschrieben. Zusätzlich wirken sich viele Maßnahmen positiv auf Suchmaschinen-Sichtbarkeit aus.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet seit dem 28.06.2025 bestimmte Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich zu digitaler Barrierefreiheit. Ob und in welchem Umfang Ihr Angebot betroffen ist, klären wir im Erstgespräch, als Einordnung, nicht als Rechtsberatung.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet Anbieter bestimmter digitaler Produkte und Dienstleistungen zu barrierefreier Gestaltung.
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